Die Ärztekammer hat hohe Hürden im Weiterbildungsbereich geschaffen und erlaubt das Führen einer Zusatzbezeichnung erst nach einer entsprechenden Weiterbildungszeit und nach erfolgreicher Prüfung vor den Fachspezialisten des Prüfungsausschusses. Dieses Verfahren dient vor allem dazu eine hohe Qualifikation in der medizinischen Tätigkeit zu sichern.